physiopraxis 2024; 22(05): 4-7
DOI: 10.1055/a-2273-1117
Profession

News

Den Anschluss an die Telematik-infrastruktur finanzieren – Finanzierungsvereinbarung

Die maßgeblichen Physiotherapieverbände VPT-Verband für Physiotherapie, IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND und VDB sowie der GKV-Spitzenverband haben im April 2024 eine neue Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) geschlossen. Inhalt der Vereinbarung sind die Antrags- und Abrechnungsmodalitäten der durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegten Pauschalen zur Refinanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur.

Im Vergleich zur früheren Vereinbarung erhalten die Praxen nun eine monatliche Pauschale anstatt der ehemals gezahlten einmaligen Anschaffungskosten und den monatlichen Betriebskosten der TI. Die monatliche Grundpauschale beträgt seit dem 1. Januar 2024 200,22 Euro pro Praxis (für 2023: 192,80 Euro) und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) von monatlich 7,48 Euro (für 2023: 7,20 Euro).

Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Pauschalen ist der Anschluss an die TI sowie eine funktionsfähige Ausstattung bestehend aus der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie den folgenden Komponenten: Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B-Karte. Der Nachweis geschieht durch die Eigenerklärungen nach Anlage 1 der Praxisinhaber*innen.

Über das seit dem 15. April 2024 wieder freigeschaltete Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes (antraege.gkv-spitzenverband.de/home) kann die Auszahlung beantragt werden, dabei sind die entsprechenden Nachweise zu hinterlegen.

Die Finanzierungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft. Praxen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 schon an die TI angebunden waren, haben bereits auf Grundlage der bisher gültigen Finanzierungsvereinbarung eine Erstattung der Kosten erhalten. Sie bekommen für einen Zeitraum von dreißig Monaten ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung (Tag des TI-Anschlusses) 50 Prozent der nun neuen Pauschale ausgezahlt.

Im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) wurde 2021 unter anderem beschrieben, dass sich alle Leistungs- erbringer*innen bis zum 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur in Deutschland anbinden müssen. Für Physios ist dies bereits seit 2021 freiwillig möglich, Ergos und Logos werden in Kürze folgen können. Mehr Infos dazu: www.bit.ly/Telematikinfrastruktur2024.

VPT

Zoom Image
Die Telematikinfrastruktur kann als Datenautobahn des Gesundheitswesens verstanden werden. Sie ermöglicht eine sichere Kommunikation etwa zwischen Krankenhäusern, Therapeut*innen, Krankenkassen und Ärzt*innen. © denisismagilov/stock.adobe.com


Publication History

Article published online:
17 May 2024

© 2024. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany