Rofo 2008; 180(9): 847-848
DOI: 10.1055/s-0028-1085549
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Radiologie und Recht
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Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - Mehr Anstellungsfreiheit für den niedergelassenen Radiologen?

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Publication Date:
22 August 2008 (online)

 

Einführung

Durch das zum 01.01.2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VändG) sind die Anstellungsmöglichkeiten von Vertragsärzten in den Praxen erheblich liberalisiert worden. So hat sich beispielsweise der Umfang der möglichen Anstellungen erhöht, zudem ist auch die Option einer fachfremden Anstellung eröffnet worden. Insbesondere im Fall der Radiologie sind diese Novellierungen jedoch eher restriktiv anzuwenden, sodass im Ergebnis lediglich bedingt neue "Freiräume" gewonnen worden sind.

Die konkreten rechtlichen Voraussetzungen, unter welchen ein Vertragsarzt nach den Grundsätzen der Ausübung eines freien Berufes aktuell einen angestellten Arzt beschäftigen darf, lassen sich hierbei nach wie vor § 32 b der Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) sowie den in Absatz 1 dieser Vorschrift genannten Bestimmungen des § 95 Abs. 9 und 9 a SGB V (Stichworte u.a.: Bedarfsplanung, Eintragung in das Arztregister, Genehmigung durch den Zulassungsausschuss) entnehmen. Darüber hinaus ist jedoch eine Restriktion dieser Novellierung durch den Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) erfolgt, welcher vornehmlich für die Frage des zahlenmäßigen Umfangs der Beschäftigung angestellter Ärzte im Hinblick auf den anstellenden Vertragsarzt von entscheidender Relevanz ist.

Rechtsanwälte Wigge

Dr. Peter Wigge Fachanwalt für Medizinrecht

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Sandra C. Linnemann Rechtsanwältin

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