Laryngorhinootologie 2009; 88(8): 542
DOI: 10.1055/s-0029-1214392
Gutachten+Recht

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Verletzung der Rachenhinterwand bei Tonsillektomie als grober Behandlungsfehler

Urteil des Landgerichts Regensburg vom 14.05.2007 – 4 O 2112/04(3) – rechtskräftigInjuries of the Pharyngeal Posterior Wall in Tonsillectomy as a Serious MalpracticeK. Janke, A. Wienke
Further Information

Publication History

Publication Date:
30 July 2009 (online)

Das Landgericht Regensburg hat in seinem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Verletzung der Rachenhinterwand außerhalb des Operationsgebietes bei einer Tonsillektomie als grober Behandlungsfehler einzuordnen sei. Eine solche Verletzung dürfe einem operierenden Arzt schlechterdings nicht passieren und sei bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt jederzeit vermeidbar. Aus diesem Grund und wegen der im konkreten Fall schwerwiegenden Folgen für die Patientin verurteilte das Landgericht Regensburg die beklagte Ärztin u. a. zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 80 000 00 Euro sowie einer monatlichen Schmerzensgeldrente in Höhe von 60,00 Euro.

    >