Laryngorhinootologie 2010; 89(12): 756-757
DOI: 10.1055/s-0030-1247533
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Verletzung der Rhinobasis als typisches Operationsrisiko. Urteil des OLG Koblenz vom 22.11.2007–5 U 465/05

K. Janke, A. Wienke
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Publication Date:
03 December 2010 (online)

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte in seinem Urteil vom 22.11.2007 über einen Behandlungsfehlervorwurf gegen einen HNO-Arzt zu entscheiden. Dieser hatte bei einer Operation im Mai 1996 die Rhinobasis des Patienten verletzt und dadurch den späteren Tod des Patienten im Sommer 1997 verursacht. Das Gericht stufte die Verletzung der Rhinobasis als ein typisches, trotz aller Sorgfalt nicht vermeidbares Risiko der Operation ein. Werde eine solche Verletzung jedoch intraoperativ nicht erkannt und daher eine sofortige Notfallintervention versäumt, liege darin ein Behandlungsfehler, der jedoch nicht zwangsläufig als grob zu bewerten sei.

Das Landgericht Koblenz hatte die Klage der Alleinerbin des verstorbenen Patienten in erster Instanz abgewiesen; und auch das OLG Koblenz wies in zweiter Instanz die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts zurück.



Rechtsanwalt Dr. iur. Albrecht Wienke

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