Gesundheitswesen 2018; 80(04): 392-393
DOI: 10.1055/s-0038-1639230
VORTRÄGE
Infektionsschutz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Hygiene im ambulanten Operieren – Umsetzung der Vorgaben in bayerischen Einrichtungen

A Welker
1   Gesundheitsamt, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Heidelberg, Gesundheitsschutz, Heidelberg, Germany
,
C Höller
2   Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Sachgebiet GE1 Hygiene: Allgemeine Hygiene und Krankenhaushygiene, Spezialeinheit Infektionshygiene, Oberschleißheim, Germany
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Publication Date:
11 April 2018 (online)

 
 

    Einleitung:

    Die Einführung von Hygienemaßnahmen wie z.B. Händehygiene hat maßgeblich zu einer Senkung der chirurgischen Mortalität beigetragen. Diese Entwicklung wird allerdings durch neuere Entwicklungen bedroht. Nosokomiale Infektionen haben einen negativen Einfluss auf die Patientensicherheit. Auch die Zunahme von multiresistenten Erregern stellt eine Herausforderung dar.

    In Deutschland wandelt sich das Operationsspektrum zunehmend. Ambulante Eingriffe und Operationen werden mittlerweile deutlich häufiger durchgeführt. Zwar haben ambulante Patienten oft weniger Risikofaktoren für nosokomiale Infektionen. Studien haben jedoch gezeigt, dass Infektionen im ambulanten Setting häufig mit einer insuffizienten Umsetzung von Hygienevorschriften einhergehen. Die aktuelle Studie soll die hygienische Situation in ambulant operierenden Einrichtungen in Bayern beleuchten und Faktoren aufzeigen, die die Umsetzung der Hygienevorgaben beeinflussen.

    Methoden:

    2014 und 2015 wurden in Bayern 339 Einrichtungen durch Gesundheitsämter begangen. Basierend auf einer durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erstellten Checkliste wurden über 200 Einzelparameter erfasst. Die Einrichtungen wurden kategorisiert nach Durchführung von Operationen (A) oder Eingriffen (B). Nach Plausibilitätsprüfung wurden die Ergebnisse mit SPSS ausgewertet und Einflussfaktoren auf die Umsetzung von Vorgaben per logistischer Regression identifiziert.

    Ergebnisse:

    Einrichtungen der Kategorie A wurden häufiger von mehreren Fachrichtungen genutzt (A: 36% vs. B: 6%; p < 0,01). Sie hatten auch häufiger Beratungsverträge mit einem Krankenhaushygieniker (A: 24% vs. B: 13%; p < 0,05) abgeschlossen und einen hygienebeauftragten Arzt (A: 69% vs. B: 41%; p < 0,01) benannt. Keine Unterschiede existierten in den Bereichen Händehygiene und Schutzkleidung. Im Bereich der Durchführung einer Surveillance (A: 77% vs. B: 52%; p < 0,01), der Registrierung von multiresistenten Erregern (A: 55% vs. B: 36%; p < 0,05) und des Antibiotikaverbrauchs (A: 51% vs. B: 34%; n.s.) konnten Implementierungslücken festgestellt werden. Die logistische Regressionsanalyse zeigte, dass insbesondere im Bereich der Messung des Outcomes, z.B. Surveillance und Antibiotikaverbrauch, das Vorhalten von interner (hygienebeauftragter Arzt) und externer (Krankenhaushygieniker) Expertise einen signifikanten, positiven Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hat.

    Diskussion:

    Viele Teilbereiche der Hygienevorgaben sind in den Praxen, zumindest auf der Ebene der theoretischen Kenntnisse, bereits bekannt. Das Vorhandensein einer hygienischen Expertise führte in Teilen zu einer verbesserten Umsetzung. Insbesondere die Bereiche mit Spezialkenntnissen wie z.B. die Durchführung einer Surveillance profitierten vom Vorhandensein einer hygienischen Expertise. Eine weitere Verbesserung der Hygienekenntnisse und der hygienischen Beratung könnte somit zu einer Zunahme der Umsetzung der Hygienerichtlinien führen.


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