Gesundheitswesen 2018; 80(04): 402
DOI: 10.1055/s-0038-1639255
POSTERPRÄSENTATION
Infektionsschutz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Erhebung des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes zu Lungentuberkulosefällen bei Asylsuchenden 2016

D Ziehm
1   Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA) Abteilung
,
R Bartels
1   Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA) Abteilung
,
J Dreesman
1   Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA) Abteilung
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Publication History

Publication Date:
11 April 2018 (online)

 
 

    Durch den Zuzug von Personen aus Ländern mit hoher Tuberkuloseinzidenz sind auch in Deutschland die TB-Meldezahlen seit 2011 angestiegen. Viele Lungen-TB-Meldefälle werden im Rahmen der bei Aufnahme in Gemeinschaftsunterkünfte nach §36 IfSG in Verbindung mit §62 Asylgesetz durchgeführten TB-Gesundheitsuntersuchung (TBGU) entdeckt. In welchem Umfang TB-Erkrankungen bei Asylsuchenden in Niedersachsen erst nachträglich diagnostiziert werden und es sich möglicherweise um Neuerkrankungen handelt, sollte genauer untersucht werden. Dazu wurden für die in 2016 bei Asylsuchenden übermittelten Lungentuberkulosefälle zusätzliche Informationen zur TBGU bei den Gesundheitsämtern erfragt und mit den Angaben in der Meldesoftware abgeglichen.

    Die Erhebung ergab, dass ca. 50% (41 von 85 Fällen) der in Niedersachsen gemeldeten TB-Erkrankungen bei Asylsuchenden durch die TBGU erkannt wurden. Somit stellt diese eine wirksame und bedeutende Maßnahme der frühzeitigen Fallfindung dar. Ebenfalls ca. 50% der Lungen-TB-Erkrankungen wurden nicht durch die TBGU festgestellt. In ca. 10% der Fälle war die TB-Erkrankung bereits bei der Einreise bekannt und bei ca. 40% wurde sie erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt. Bei der letzteren Gruppe handelt es sich in einigen Fällen definitiv um Infektionen nach der Einreise, in einigen Fällen um Erkrankungen, die höchstwahrscheinlich schon bei der Einreise bestanden, aber bei der TBGU nicht erkannt wurden; und bei der Mehrzahl der Fälle konnte eine derartige Zuordnung nicht eindeutig vorgenommen werden.

    Von den TB-Meldefällen unter Asylsuchenden, die nicht im Rahmen der TBGU diagnostiziert wurden, lagen leider oft keine Informationen zur TBGU vor, sodass nicht geklärt werden konnte, ob und mit welchem Ergebnis eine TBGU stattgefunden hatte. Da Personen, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden, keine TBGU durchlaufen müssen und sie normalerweise nicht als „asylsuchend“ gekennzeichnet sind (z.B. nachgezogene Familienmitglieder) waren diese Personen in der hier beschriebenen Untersuchung nicht eingeschlossen.

    Ein guter Zugang zum Gesundheitswesen und eine hohe Aufmerksamkeit der behandelnden Ärzte müssen gewährleistet sein, damit alle TB-Erkrankungen so früh wie möglich erkannt und behandelt werden.


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