Rofo 2018; 190(S 01): S25
DOI: 10.1055/s-0038-1641312
Vortrag (Wissenschaft)
Interventionelle Radiologie
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Genauigkeit der histopathologischen Probeentnahme in Lungenbiopsien: Intraindividueller Vergleich zwischen einer helicalen 10G und 18G Stanznadel

J Apitzsch
1   UKGM Marburg, Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Marburg
,
S Viniol
2   UKGM Marburg, Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Marburg
,
W Hundt
1   UKGM Marburg, Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Marburg
,
A Mahnken
1   UKGM Marburg, Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Marburg
› Author Affiliations
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Publication History

Publication Date:
17 April 2018 (online)

 
 

    Zielsetzung:

    Die diagnostische Genauigkeit von histopathologischen Befunden mit 10G und 18G Proben der gleichen Tumorläsion zu bewerten

    Material und Methoden:

    29 Patienten erhielten eine CT-gesteuerte Biopsie der Lungenläsionen. Proben wurden unter Verwendung einer 10G Biopsienadel (10G SpirotomTM, Medinvents, Hasselt, Belgium) sowie einer 18G Nadel (Cook, Winston-Salem, NC, USA) gewonnen. Jeweils eine Probe wurde mit jeder Nadel genommen. Die TruCut-Nadel wurde durch den Trokar der Spirotom-Nadel eingeführt. Die Proben wurden danach einzeln histopathologisch untersucht. Die Ergebnisse wurden im Hinblick auf die Probengröße, die genaue Tumordiagnose und falsch negative und falsch positive Ergebnisse verglichen.

    Ergebnisse:

    Die 10G Nadel lieferte in 28 von 29 Fällen (96%) die richtige Diagnose. Die 18G Nadel lieferte die korrekte Diagnose bei 21 von 29 Patienten (72%). Die 10G Nadel ergab 0% falsch negative und 0% falsch positive Ergebnisse. Die 18G Nadel lieferte 0 falsch positive und 28% falsch negative Ergebnisse. Die Pneumothorax-Rate betrug 36%.

    Schlussfolgerungen:

    Die 10G Spirotom-Biopsienadel gewinnt größere Proben mit einer höheren Wahrscheinlichkeit, eine ausreichende Gewebemenge zu erhalten. Die Komplikationsraten sind vergleichsweise hoch, könnten jedoch vollständig durch den behandelnden Radiologen therapiert werden.


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    Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.