Zeitschrift für Palliativmedizin 2018; 19(05): e21
DOI: 10.1055/s-0038-1669269
Poster
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

FÜR|SICH|VOR: SORGEN – Advance Care Planning in der Region Augsburg

E Eichner
1   Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V., Augsburg, Germany
,
R Flach
1   Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V., Augsburg, Germany
2   Hospiz-Gruppe 'Albatros' e.V., Augsburg, Germany
,
E Rasehorn
1   Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V., Augsburg, Germany
3   AWO Betriebsträger und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Augsburg, Germany
,
C Deschler
1   Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V., Augsburg, Germany
4   Pflegedienst Deschler GmbH, Augsburg, Germany
,
C Aulmann
1   Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V., Augsburg, Germany
5   Klinikum Augsburg, Interdisziplinäres Zentrum für palliative Versorgung, Augsburg, Germany
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

Publication Date:
20 August 2018 (online)

 
 

    Hintergrund:

    Ausgehend von der SAPV-Krisenplanung wurde ab 2014 eine Patientenverfügung für Notfälle entwickelt, aus der dann FÜR|SICH|VOR: SORGEN entstand, das seit 01.01.2017 in der Region Augsburg implementiert wird.

    Neben den drei typischen ACP-Säulen zeichnet es sich durch folgende Merkmale aus:

    1. „Sorge“ im Mittelpunkt des ACP

    FÜR|SICH|VOR: SORGEN stellt den SORGE-Begriff in den Mittelpunkt des ACP. Der Betroffene ist primär Verantwortlicher und sorgt für sich selbst (und seine Zugehörigen) vor. Die professionell Beratenden sind notwendige und qualifizierte Begleiter, die den Betroffenen in seiner Sorge um sich selbst begleiten.

    2. Selbstsorge anstelle Versorgungsplanung

    Primär gilt es herauszufinden, welchen Lebensentwurf und welche Werte ein Mensch über eine medizinischen Vorsorge hinaus hat. Daraus ergibt sich meist fast logischerweise, welche Behandlungen ein Mensch am Lebensende für sich haben oder nicht haben möchte.

    3. Vertrauen in die professionell Handelnden

    FÜR|SICH|VOR: SORGEN geht davon aus, dass allen professionell Handelnden wie Ärzten, Pflegediensten, Krankenhäusern etc. auch in der Palliation grundsätzlich vertraut werden kann. Daraus leitet sich ab, dass in den Dokumenten (II) von FÜR|SICH|VOR: SORGEN Handlungsspielräume erhalten bleiben und nicht nur explizite Verbote ausgesprochen werden.

    4. Notwendigkeit der Anpassung von Organisationsprozessen an die Betroffenen

    Damit ACP-Willensäußerungen wie die Patientenverfügung für Notfälle zu einem gegebenen Zeitpunkt X umgesetzt werden bedarf es auch der Anpassung von Organisationsprozessen. U.a. deswegen ist in Augsburg ein Hospiz- und Palliativbeauftragter in den Alten- und Pflegeheimen als Teil eines solchen Entwicklungsprozesses konzipiert und bereits in den ersten Heimen vertraglich verankert worden. Weitere Entwicklungsschritte müssen nun noch erfolgen.


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