Gesundheitswesen 2019; 81(03): 261
DOI: 10.1055/s-0039-1679344
Vorträge
Fachausschuss Infektionsschutz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Ergebnisse der infektionshygienischen Erstbegehungen von 18 Prostitutionsstätten

A Gleisner
1   Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim, Umweltbez. Gesundheitsschutz, Mannheim, Germany
,
H Becker
1   Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim, Umweltbez. Gesundheitsschutz, Mannheim, Germany
,
D Heinen
1   Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim, Umweltbez. Gesundheitsschutz, Mannheim, Germany
,
D Hofmann
1   Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim, Umweltbez. Gesundheitsschutz, Mannheim, Germany
,
N Oster
1   Fachbereich Gesundheit, Stadt Mannheim, Umweltbez. Gesundheitsschutz, Mannheim, Germany
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Publication History

Publication Date:
05 April 2019 (online)

 
 

    Hintergrund:

    Am 1.7.2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Dies sieht die Überwachung von Prostitutionsstätten vor. 2017 – 2018 wurden erstmals alle Prostitutionsstätten in Mannheim kontrolliert. Wir berichten von den Erfahrungen aus den Hygienebegehungen von 18 Prostitutionsstätten.

    Ziele:

    • Einschätzung der infektionshygienischen Risiken in Prostitutionsstätten,

    • Etablierung von Prüfkriterien, die in angekündigten Begehungen sinnvoll erhoben werden können,

    • Einschätzung der infektionshygienischen Überprüfbarkeit von Prostitutionsstätten,

    Methoden:

    18 Prostitutionsstätten wurden infektionshygienisch begangen. Im Verlauf der ersten 5 Begehungen wurden Prüfkriterien formuliert und in einer Checkliste zusammengefasst, sodass in der Folge die Begehungen standardisiert durchgeführt werden konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet, die Prüfbarkeit und Validität der Prüfkriterien bewertet.

    Ergebnisse:

    Von den insgesamt 18 Prostitutionsstättenbegehungen wurden die ersten fünf genutzt, um Prüfkriterien zu Betriebsart, Personalstruktur, Dokumentenstruktur, Raumstruktur, Wäscheaufbereitung, Reinigung, Vorgehen bei sexuellen Dienstleistungen, Aufbereitung von Sextoys, Trinkwasser und Impfstatus entwickelt. Prüfkriterien zu Raumstruktur, Hygieneplan, Reinigung und Wäscheaufbereitung bewährten sich bei weiteren Begehungen. Prüfkriterien zu Personalstruktur, Desinfektionsmittelgebrauch sowie Kondom- und Sextoygebrauch ergaben keine zuverlässigen Ergebnisse. Aus hygienischer Sicht besonders kritisch wurden wiederverwendbare Sextoys eingestuft. Hygiene- oder Reinigungspläne lagen nicht vor. Im zeitlichen Verlauf war zu beobachten, dass der Zugang zu relevanten Prüfbereichen sowie der Kontakt zu Prostituierten in den Begehungen schwieriger wurden. Problematisch war wiederholt die Abgrenzung der Überwachung von Prostitutionsstättenbetreibern und Prostituierten.

    Schlussfolgerungen:

    Als Prüfbereich mit höchstem hygienischem Risiko wurde die Durchführung der sexuellen Dienstleistung einschließlich des Kondom- und Sextoygebrauchs identifiziert. Sichere Kriterien zur Überprüfung der hygienischen Sicherheit bei sexuellen Dienstleistungen wurden nicht gefunden. An hygienisch deutlich nachrangigeren, aber gut überprüfbaren Bereichen wurden Reinigung, und Wäscheaufbereitung identifiziert.

    Angekündigte Prostitutionsstättenbegehungen sind somit nicht für die Überwachung der Verfahrensweisen bei den hygienisch hoch relevanten sexuellen Dienstleistungen geeignet sondern nur zur Überwachung von hygienisch nachrangigeren Bereichen.


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