Gesundheitswesen 2019; 81(03): 276
DOI: 10.1055/s-0039-1679380
Poster
Fachausschuss Infektionsschutz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Zertifizierung als Gelbfieber-Impfstelle in den Bundesländern

G Schmolz
1   Deutsche Fachgesellschaft für Reisemedizin, Vorstand, Bietigheim-Bissingen, Germany
› Author Affiliations
Further Information

Publication History

Publication Date:
05 April 2019 (online)

 
 

    Die Zertifizierung einer Gelbfieber-Impfstelle in den WHO-Mitgliedsstaaten basiert auf den Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (IGV), Völkerrecht seit 15. Juni 2007. Die Durchführung in Deutschland richtet sich nach dem IGV-Durchführungsgesetz vom 21. März 2013. Die Zertifizierung erfolgt duch die Obersten Gesundheitsbehörden der Bundesländer oder den von diesen beauftragten Institutionen, z.B. Landesgesundheitsamt. Verwaltungsrechtlich entspricht das Verfahren der Übertragung einer vorbehaltenen Tätigkeit.

    Voraussetzungen für die Zertifizierung sind: fachliche Qualifikation der impfenden Ärztin/des impfenden Arztes, Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und Einrichtungen und der bedarfsgerechten Versorgung. Die Qualifikation gilt in den meisten Bundesländern als nachgewiesen durch den 32-Stunden-Kurs ‚reisemedizinische Gesundheitsberatung‘ der Bundesärztekammer und regelmäßige Fortbildungen, in anderen durch den Erwerb der Zusatz-Weiterbildung ‚Tropenmedizin‘. Der Nachweis geeigneter Räumlichkeiten und Einrichtungen reicht von der Selbstauskunft zu Kühlmöglichkeiten (z.B. Baden-Württemberg) bis zur Begehung durch das Gesundheitsamt mit Kontrolle des Impfmanagements im Sinne der neuen STIKO-Empfehlungen (Berlin).

    Große Unterschiede bei der Verwaltungspraxis der Bundesländer gibt es bei der Einschätzung des Bedarfs: In Baden-Württemberg kommt 1 Gelbfieber-Impfstelle auf ca. 10.000 Einwohner, in Sachsen auf 300.000.

    Zertifiziert werden die Antragsteller und konkrete Räumlichkeiten. Die Impfung darf damit weder delegiert noch außerhalb der zugelassenen Räume durchgeführt werden.


    #