Gesundheitswesen 2019; 81(08/09): 747
DOI: 10.1055/s-0039-1694613
Kongresstag 3: 18.09.2019
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

MDK-Qualitätsprüfungen auf Basis der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen

S Ritter
1   MDK Hessen, Oberusel
,
F Lehr
2   MDK Hessen, Oberursel
,
T Gaertner
1   MDK Hessen, Oberusel
,
J van Essen
2   MDK Hessen, Oberursel
› Author Affiliations
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Publication History

Publication Date:
23 August 2019 (online)

 
 

    Einleitung:

    Nach der im Jahr 2015 erlassenen Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen/MHI-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben Krankenhäuser jährlich die Erfüllung der Qualitätsanforderungen der MHI-RL in Form von Checklisten gegenüber den Sozialleistungsträgern zu erklären. Diese können den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, die Angaben zu überprüfen.

    Methode:

    Beim MDK Hessen werden die Qualitätsprüfungen mit Beratungsansatz standardisiert von zwei ärztlichen Fachgutachtern vor Ort in den Krankenhäusern durchgeführt. Die Überprüfung der Anforderungen der MHI-RL erfolgt durch Einsichtnahme in die erforderlichen Unterlagen sowie eine Begehung mit Inspektion der räumlichen Gegebenheiten und der Ausstattung. Alle Unterlagen, die im Hinblick auf den Datenschutz sensible Informationen enthalten könnten, verlassen das Krankenhaus nicht.

    Ergebnisse:

    Seit 2015 wurden bei 12 hessischen Krankenhäusern insgesamt 33 Qualitätsprüfungen zur kathetergestützten Aortenklappenimplantation (TAVI) und/oder transvenösen Clip-Rekonstruktion der Mitralklappe (TMVR/„MitraClip®“) durchgeführt. Initial konnte in 87,5% der Krankenhäuser, die TAVI und TMVR durchführen, und in 50,0% der ausschließlich TMVR durchführenden Krankenhäuser eine Übereinstimmung mit den Checklisten nachvollzogen werden. Im Rahmen weiterer Prüfungen konnten letztendlich bis zum März 2019 in allen 12 Krankenhäusern die Anforderungen der MHI-RL als erfüllt beurteilt werden.

    Schlussfolgerungen:

    Mit den Qualitätsprüfungen leistet der MDK als unabhängige und unparteiische sozialmedizinische Sachverständigeninstitution in der gesetzlichen Krankenversicherung einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsverbesserung der spezialisierten stationären Versorgung. Dies hat zu einer flächendeckenden Erfüllung der Qualitätsvorgaben der MHI-RL in Hessen geführt.


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