Zeitschrift für Phytotherapie 2019; 40(S 01): S8
DOI: 10.1055/s-0039-1697262
Plenarvorträge
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Pyrrolizidinalkaloide und Phytopharmaka: Vorkommen von PA und behördliche Limits

B Steinhoff
1   Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), Bonn, Deutschland
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Publication Date:
09 September 2019 (online)

 
 

    Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind im Pflanzenreich weit verbreitet. Für arzneilich genutzte PA-Pflanzen hatte das damalige deutsche Bundesgesundheitsamt im Jahr 1992 in einem Stufenplanverfahren [1] eine maximale tägliche PA-Aufnahmemenge zur inneren Anwendung von 1 µg für eine Anwendungsdauer bis zu 6 Wochen im Jahr und von 0,1 µg ohne Begrenzung festgesetzt. Das Public Statement des Herbal Medicinal Products Committee (HMPC) der europäischen Zulassungsagentur EMA vom 24. November 2014 [2] empfahl eine maximale tägliche Aufnahmemenge von 0,35 µg PA bezogen auf das Fertigarzneimittel.

    Eine Diskussion über eine mögliche Kontamination von Arzneipflanzen mit PA-haltigen Unkräutern startete 2013 und führte zur Einleitung von Sofortmaßnahmen der Arzneimittel-Hersteller, um das unkrautbedingte Auftreten von PA so schnell und so weit wie möglich zu reduzieren. Ein zentrales Instrument stellte der „Code of Practice“ [3] dar, der Empfehlungen zur Erkennung und Vermeidung von Risiken bei den einzelnen Prozessschritten von der Gewinnung der Arzneipflanzen bis zur Herstellung des Fertigarzneimittels enthält.

    Analog zu einer entsprechenden Bekanntmachung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) [4] empfahl das HMPC in seinem am 31. Mai 2016 verabschiedeten Public Statement [5] eine vorläufige maximale Aufnahmemenge von 1,0 µg PA pro Tag für einen Zeitraum von drei Jahren.

    Seit 2013 erfassen die Arzneimittel-Hersteller ihre Untersuchungsbefunde an Drogen und Extrakten in einer gemeinsamen Datenbank. Für den Zeitraum 2017/2018 bestätigten die Auswertungen, dass über die letzten drei Jahre eine deutliche und kontinuierliche Verbesserung erfolgt ist. Sie zeigen aber auch, dass in vielen Fällen eine generelle Reduktion auf 0,35 µg PA/Tag nicht realistisch ist.

    Im Januar 2019 hat das HMPC auch unter Berücksichtigung einer neuen Bewertung des kanzerogenen Risikos von PA durch die European Food Safety Authority (EFSA) die Übergangsfrist für die Geltung der täglichen PA-Aufnahmemenge von 1,0 µg um weitere zwei Jahre verlängert.

    Literatur:

    [1] Bekanntmachung über die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln vom 05. Juni 1992 Abwehr von Arzneimittelrisiken – Stufe II, hier: Arzneimittel, die Pyrrolizidin-Alkaloide mit einem 1,2-ungesättigtem Necin-Gerüst enthalten. Bundesanzeiger Nr. 111 vom 17. Juni 1992

    [2] HMPC Public Statement on the Use of Herbal Medicinal Products Containing Toxic, Unsaturated Pyrrolizidine Alkaloids (PAs). Final. 24 November 2014

    [3] Code of practice to prevent and reduce pyrrolizidine alkaloid contaminations of medicinal products of plant origin. 29 April 2016. http://www.journals.elsevier.com/journal-of-applied-research-on-medicinal-and-aromatic-plants/news

    [4] Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bekanntmachung zur Prüfung des Gehalts an Pyrrolizidinalkaloiden zur Sicherstellung der Qualität und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln, die pflanzliche Stoffe bzw. pflanzliche Zubereitungen oder homöopathische Zubereitungen aus pflanzlichen Ausgangsstoffen als Wirkstoffe enthalten. Bonn: BfArM; 1. März 2016

    [5] HMPC. Public Statement on contamination of herbal medicinal products/traditional herbal medicinal products with pyrrolizidine alkaloids – Transitional recommendations for risk management and quality control (EMA/HMPC/328782/2016). 31 May 2016


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