Zeitschrift für Palliativmedizin 2020; 21(05): e20
DOI: 10.1055/s-0040-1715003
Poster Wissenschaftliches Abstract
Individualethische und organisationsethische Aspekte

Ist die Situationsbeschreibung „Endstadium einer unheilbaren Krankheit“ bei Patient*innen mit Krebserkrankungen ausreichend konkret? [81]

K Lutterbüse
1   Interdisziplinäres Zentrum Palliativmedizin, Universitätsklinikum Würzburg, Würzburg, Deutschland
,
C Roch
1   Interdisziplinäres Zentrum Palliativmedizin, Universitätsklinikum Würzburg, Würzburg, Deutschland
,
T Henking
2   Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften, Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, Würzburg, Deutschland
,
S Neuderth
2   Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften, Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, Würzburg, Deutschland
,
B van Oorschot
1   Interdisziplinäres Zentrum Palliativmedizin, Universitätsklinikum Würzburg, Würzburg, Deutschland
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Fragestellung Die Festlegungen für die Anwendung einer Patientenverfügung sollten möglichst eindeutig sein. Gängige Patientenverfügungen schlagen u.a. das „[…] Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit […], selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist“1 vor. Uns interessierte, wie Ärzt*innen diese Anwendungssituation bei Patient*innen mit unheilbaren Krebserkrankungen beurteilen.

Studiendesign Ärztebefragung

Methodik Entwicklung von 3 Fallvignetten: F1: 67-jähr. Pat. mit metast. Lungenkrebs unter palliativer Systemtherapie (TKI) und akutem Nierenversagen; F2: 47-jähr. Pat. mit progredientem therapierefraktärem Glioblastom und V. a. Myokardinfarkt; F3: 89-jähr. dementer Pat. in red. Allgemeinzustand mit CLL ohne Tumortherapie und fulminanter Pneumonie. Online-Befragung ärztlicher Leiter*innen der deutschen DKG-zertifizierten Organkrebszentren (12.8.-18.10.19; inkl. 3 Erinnerungen).

Ergebnis Der Fragebogenrücklauf betrug 10,4 % (91/874). 21 Befragte waren weiblich (23 %), das mittlere Alter betrug 52 Jahre (Md = 54 Jahre). 63 Befragte (69 %) gaben an, täglich oder wöchentlich mit Patientenverfügungen konfrontiert zu sein. 89 Befragte gaben eine Einschätzung zu F1–F3 ab (98 %). Für 31 % entsprach die in F1 beschriebene Lebens- und Behandlungssituation (LBS) der Anwendungssituation (AS), für die Übrigen (69 %) nicht. Für 49 % entsprach die in F2 beschriebene LBS der AS, die Übrigen (51 %) sahen dies nicht so. Für 31 % entsprach die in F3 beschriebene LBS der AS, die Übrigen (69 %) sahen dies nicht so. Die Fälle fanden 93 % der Befragten realitätsnah/eher realitätsnah (1 Enthaltung).

Diskussion Die in den Fallvignetten beschriebenen Lebens- und Behandlungssituationen wurden als realitätsnah erachtet. Dennoch divergieren die Einschätzungen, ob die Anwendungssituation vorliegt – auch bei erfahrenen Ärzt*innen – stark. Der geringe Rücklauf schränkt die Aussagekraft der Studie ein.

Take Home Message für die Kongressbesucher Die divergierenden Einschätzungen deuten auf weiteren Klärungsbedarf der untersuchten Anwendungssituation hin.


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  • Quellenangaben

  • 1 vgl. u.a. BMJV: Patientenverfügung.

Publication History

Article published online:
31 August 2020

© Georg Thieme Verlag KG
Stuttgart · New York

  • Quellenangaben

  • 1 vgl. u.a. BMJV: Patientenverfügung.