Gesundheitswesen 2024; 86(S 02): S100-S101
DOI: 10.1055/s-0044-1781860
Abstracts | BVÖGD, BZÖG, DGÖG
26.04.2024
Infektionsschutz – Postersitzung 08:00 – 10:00 | Saal X.3

ARE- und COVID-19-Surveillance mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – ein Rückblick auf eineinhalb Jahre Beobachtungsdaten in Niedersachsen

K. Usipbekova
1   Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
,
I. Overesch
1   Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
,
M. Wollenweber
1   Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
,
E. Mertens
1   Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
,
J. Dreesman
1   Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
,
W. Böhne
2   AOK-Niedersachsen
,
U. Junius-Walker
1   Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
› Author Affiliations
 
 

    Zum Monitoring der Aktivität von akuten respiratorischen Erkrankungen (ARE) gehört seit der SARS-CoV-2-Pandemie auch eine Covid-19-Surveillance. Die Rahmenbedingungen für eine solche Surveillance haben sich jedoch durch den Übergang von der pandemischen in die endemische Situation gravierend verändert. Ein Wechsel der Meldevorgaben, der Wegfall von Isolierungen sowie die Schließung der Testzentren nahmen Einfluss auf die SARS-CoV-2 Diagnosestellung allgemein und speziell auch auf das Kodierverhalten der Ärzt*innen beim Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

    Seit 2004 beobachtet das niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) die saisonale ARE-Aktivität mittels zwei verschiedener Surveillance-Module: die virologische Surveillance in Arztpraxen sowie das Monitoring des ARE-Krankenstandes in vorschulischen Kindertageseinrichtungen. Da über diese beiden Module lediglich das Infektionsgeschehen bei Kindern abgebildet werden kann, hat das NLGA das Projekt PanCHECK-iN (Pandemie-Check in Niedersachsen) in Kooperation mit der AOK Niedersachsen initiiert. PanCHECK-iN verwendet Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aller versicherungspflichtigen Beschäftigten der AOK Niedersachsen als Datenquelle. Die an die Krankenkasse versandten AUs enthalten eine oder mehrere ärztliche ICD-Diagnosen, welche im Rahmen des Projektes wöchentlich auf ARE-Codes gescreent werden. Dafür werden in Anlehnung an das SEEDARE Projekt des RKI definierte ICD-Codes für COVID-19 und ARE genutzt. Ab Oktober 2022 werden die wöchentlich erhobenen 7-Tage-AU-Inzidenzen für ARE und COVID-19 als Trends dargestellt und zusammen mit vorhandenen Datensätzen der bestehenden Surveillance-Systeme abgeglichen. Die Ergebnisse sollen auf dem BVÖGD-Kongress vorgestellt werden.

    Über die Kombination der beiden Surveillance-Systeme gelingt eine umfassende Beobachtung des ARE-Infektionsgeschehens in Niedersachsen über nahezu alle Altersgruppen. Jedoch werden nicht-Berufstätige Personen, Rentner*innen und Personen, die trotz ARE-Erkrankungen ihrer Arbeit nachgehen in diesem Surveillance-System nicht abgebildet. Zu diskutieren ist, inwieweit eine Surveillance per AU-Bescheinigungen mit ihren Einschränkungen ergänzende Aussagen über die vorhandenen Surveillance-Systeme hinaus erlaubt.


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    Publication History

    Article published online:
    10 April 2024

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