Rofo 2006; 178(3): 346
DOI: 10.1055/s-2006-933629
Mitteilungen der DRG

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Addendum zur Fortbildung in Krankenhäusern (S. 137, GMG)

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01 March 2006 (online)

 
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    Der gemeinsame Bundesausschuss hat eine Fortbildungsordnung für Fachärzte an Krankenhäusern beschlossen, die am 1.1.2006 in Kraft tritt. Diese Fortbildungsordnung lehnt sich inhaltlich sehr an die Fortbildungsordnung von niedergelassenen Ärzten an. Grundsätzlich hat der ärztliche Direktor die Aufgabe, den Fortgang der Fortbildung von Fachärzten im Krankenhaus zu kontrollieren und im Jahresbericht des Krankenhauses festzuhalten. 150 Punkte soll der Facharzt auf seinem speziellen Gebiet und 100 Punkte auf interdisziplinärem Sektor in 5 Jahren erwerben. Die Auswahl der von ihm besuchten zertifizierten Veranstaltungen ist dem Facharzt jedoch grundsätzlich selbst überlassen, Sanktionen gibt es nicht. Details über diese neue Ordnung sind im Internet nachzulesen.

    Nach meiner Ansicht dürfte es für den Facharzt am Krankenhaus kein Problem sein, die 250 Punkte in 5 Jahren zu erwerben, insbesondere wenn man bei der regionalen Ärztekammer akkreditierte klinikinterne Fachkonferenzen regelmäßig besucht.

    Prof. J. Freyschmidt