RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/a-2059-7189
Rechtsticker
Abbruch der kurativen Therapie
Ein Arzt verabreichte einem Patienten in Tötungsabsicht eine hohe Dosis (insgesamt 58,75 ml) Kaliumchlorid und führte dadurch seinen Tod herbei. Das LG verurteilte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Unerheblich für die Verwirklichung des Tatbestands des § 212 StGB sei es dabei, dass sich der Patient infolge des vorherigen Abbruchs der kurativen Therapie, insbesondere des Abschaltens des ECMO-Geräts, bereits im Sterbeprozess befand. Einen rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) verneinte das Landgericht, da für die Gabe einer hohen Dosis Kaliumchlorid aufgrund der fehlenden schmerzlindernden und/oder sedierenden Wirkung keinerlei medizinische Indikation bestand. Eine mutmaßliche Einwilligung scheide aus, wenn der Arzt im Rahmen des Angehörigengesprächs keinerlei Bemühungen unternimmt, den mutmaßlichen Willen des Patienten dahingehend zu eruieren, ob eine weitere Eskalation der kurativen Therapie oder aber eine Änderung des Therapieziels auf eine palliative Sterbebegleitung gewünscht sei.
LG Essen, Urteil v. 03.11.2021 – 22 Ks 8/21
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
22. Juni 2023
© 2023. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany