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DOI: 10.1055/s-0029-1235460
© 1991 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Anspruch von Krankenhausärzten auf Vergütung von Arztberichten – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. 8. 1989
Publication History
Publication Date:
20 August 2009 (online)
Zusammenfassung
Bei der Erstellung von Arztberichten durch Krankenhausärzte im Geltungsbereich des Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) ergeben sich immer wieder Meinungsverschiedenheiten bei der Frage, ob die Vergütung dem Krankenhausarzt oder dem Krankenhausträger zusteht. Bei der Lösung dieser Streitfrage kommt es darauf an, ob es sich bei dem Arztbericht um eine «ärztliche Bescheinigung» im Sinne der Nr. 3 Abs. 1 der Sonderregelung 2c zum BAT (SR 2c BAT) oder um ein «Gutachten» oder eine «gutachtliche Äußerung» im Sinne der Nr. 5 SR 2c BAT handelt. Im ersteren Fall ist die Erstellung des Arztberichts durch das Gehalt abgegolten, da die Ausstellung von Bescheinigungen zu den dem Arzt obliegenden Pflichten aus dem Arbeitsvertrag gehört. Im letzteren Fall hat der Arzt gegen den Krankenhausträger einen Anspruch auf Vergütung nach der Nr. 5 Abs. 1 SR 2c BAT.