Flugmedizin · Tropenmedizin · Reisemedizin - FTR 2010; 17(1): 39-40
DOI: 10.1055/s-0030-1248765
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Arbeits- und betriebsmedizinische Weiterbildung – Qualifizierung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge G 35 bei beruflichem Auslandsaufenthalt

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Publication Date:
19 February 2010 (online)

 

Leider wissen viele Führungskräfte und Personalverantwortliche immer noch nicht über ihre gesetzliche Verpflichtung Bescheid, bei beruflich in tropische oder subtropische Länder Reisenden zuvor eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (bis Dezember 2008: Berufsgenossenschaftliche Grundsatzuntersuchung G 35) zu veranlassen. Diese Verpflichtung besteht nicht erst seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Dezember 2008. Betriebsärzte sind verpflichtet, Arbeitgeber auf die Veranlassungspflicht hinzuweisen, wenn Arbeitnehmer bei ihren Geschäftsreisen besonderen klimatischen Belastungen oder Infektionsgefährdungen ausgesetzt sind. Dies gilt auch für Länder, die nicht in den Tropen oder Subtropen liegen, wenn beispielsweise die medizinische Versorgung in der Destination unzureichend ist.

Bis Ende 2008 war es für Betriebsärzte sehr schwierig, die damals erforderliche berufsgenossenschaftliche Ermächtigung für diese sehr wichtige und sinnvolle Vorsorgeuntersuchung zu erlangen. Jetzt, nachdem der 1-wöchige Einführungslehrgang in Tübingen nicht mehr angeboten wird, sind Qualifikationsmöglichkeiten und entsprechende Zertifizierungsangebote in den Fokus von Arbeitsmedizinern gerückt, da sie über "erforderliche Fachkenntnisse" verfügen müssen. Mit einem Zertifikat kann ein Basiswissen bescheinigt werden, welches in Art und Umfang dem 1-wöchigen Einführungslehrgang entspricht.