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DOI: 10.1055/s-0031-1283209
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
IGel ist nicht gleich IGel
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
06. Juli 2011 (online)
Der Igel ist ein dämmerungs- und nachtaktiver Insekten fressender Winterschläfer. Er gehört erdgeschichtlich zu den ältesten noch existierenden Säugetierformen. Seine Vorfahren lebten schon vor etwa 65 Mio. Jahren, sein jetziges Aussehen besitzt das Stacheltier seit ca. 15 Mio. Jahren. Ganz so alt ist der in der Medizin bekannte IGel nicht. Die „Individuelle Gesundheitsleistungen“, genannt Igel, sind erst 13 Jahre alt, aber nicht minder stachelig. „Unter Individuellen Gesundheitsleistungen versteht man Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden werden den Kassenpatienten zusätzlich angeboten und müssen bei Inanspruchnahme aus der eigenen Tasche bezahlt werden. All diese nicht von der GKV abgedeckten Leistungen, erfasst die IGel-Liste. Diese wurde 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den freien ärztlichen Berufsverbänden herausgegeben“ (Wikipedia).
Die Liste ist seit ihrer Existenz vor allem den Medien ein Dorn im Auge. „Abzocke“ und „Gewinnmaximierung“ durch medizinisch zweifelhafte Therapien werden immer wieder mit dem Argument unterstellt, dass der Leistungskatalog der GKV ausreichend sei.
Das Sommerloch ist zwar groß, aber so groß kann es gar nicht sein, dass ich es an dieser Stelle wagen könnte, es mit einer Diskussion zum Thema Sinn und Unsinn der Leistungsinhalte der GKV zu füllen. Doch auch Mediziner äußern sich kritisch zum Umgang mit der IGel-Liste. Zuletzt der scheidende Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe anlässlich des 114. Deutschen Ärztetages in Kiel. Er warnte davor, gesetzlich versicherten Patienten Privatleistungen mit Nachdruck anzubieten.
IGel-Leistungen sind in der Zahnheilkunde auch ein Thema, doch mit einem anderen Hintergrund. Zum einen ist der Patient daran gewöhnt, auch für GKV-Leistungen zuzuzahlen, und zum anderen gibt es für eine angebotene IGel-Leistung fast immer eine Alternative aus dem GKV-Katalog. So können wir unsere Therapien individuell anpassen, im Gegensatz zu den Allgemeinmedizinern. Beispielsweise können in der Augenheilkunde oder Gynäkologie ganz wichtige Vorsorgeuntersuchungen nur „privat“ angeboten werden. Eine Alternative aus der GKV gibt es nicht. Im Gegensatz dazu stehen die umfangreichen Schönheitsangebote und dergleichen, die nun wirklich privat berechnet werden können.
IGel ist also nicht gleich IGel, und ich beneide die Kollegen aus der Allgemeinmedizin nicht, diese Diskussion tagtäglich mit ihren Patienten führen zu müssen. Wie komme ich überhaupt auf dieses Thema? Die vorliegende Ausgabe hat den Schwerpunkt Implantologie. Nach Definition auch ein „klassischer IGel“, aber einer mit unschätzbaren Vorteilen für die Patienten.
Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen fantastischen und erholsamen Urlaub.
Ihre
Cornelia Gins