Der Klinikarzt 2011; 40(08): 332-335
DOI: 10.1055/s-0031-1286559
Recht
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Höhere Anforderungen an Ärzte – Widerruf der Approbation auch bei Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises

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Publication Date:
22 August 2011 (online)

 

Ein Approbationsentzug muss nicht zwingend auf einem Fehlverhalten eines Arztes bei der Behandlung von Patienten basieren, sondern kann auch alle darüber hinaus berufsbezogenen, d.h. mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und Unterlassungen und, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des gerichtlichen Wirkungskreises erfassen. Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.09.2010 (Az.: 21 BV 09.1279) macht sehr deutlich, dass an die Person eines Arztes im Rahmen des gesellschaftlichen Gefüges nach wie vor gesteigerte moralische Vorstellungen geknüpft sind.