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Im OP 2013; 3(06): 284-285
DOI: 10.1055/s-0033-1358572
DOI: 10.1055/s-0033-1358572
Management
Recht
Richtig abgesichert?
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
25. Oktober 2013 (online)
Zusammenfassung
Berufshaftpflichtversicherung Die Vorwürfe von Patienten, ihr Arzt oder das medizinische Personal habe bei der OP gepfuscht, nehmen zu. Zudem wurden die Rechte der Patienten gesetzlich gestärkt. Die Zahl der Klagen und Gerichtsverfahren steigt. Zwar deckt grundsätzlich die Berufshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses Behandlungsfehler ab. Doch es gibt Deckungslücken. Handelt ein Arbeitnehmer grob fahrlässig, kann das Krankenhaus sogar Regressansprüche stellen.