Der Klinikarzt 2014; 43(07/08): 340-341
DOI: 10.1055/s-0034-1393683
Medizin & Management
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Chefarzt darf außerordentlich kündigen – Nicht genügend Personal zur Verfügung gestellt

Isabel Häser
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Publikationsdatum:
11. September 2014 (online)

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 11.10.2013, Az.: 12 Sa 15/13) kann die außerordentliche Eigenkündigung eines leitenden Krankenhausarztes begründet sein, wenn ihm der Krankenhausträger entgegen seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Abmahnung kein ausreichendes nichtärztliches Personal zur Verfügung stellt.