Gesundheitswesen 2016; 78 - V58
DOI: 10.1055/s-0036-1578873

Ambulante Versorgung traumatisierter Kinder und Jugendlicher im Kreis Mettmann – Aufgaben des ÖGD im Zusammenwirken mit anderen Institutionen in der Kommune

A Arnolds 1, C Vollmers 2
  • 1Gesundheitsamt Kreis Mettmann, Sozialpsychiatrischer Dienst/Fachärztin für Nervenheilkunde, Mettmann
  • 2Gesundheitsamt Kreis Mettmann, Mettmann

Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen im Kreis Mettmann. Dennoch wird vermutlich angesichts der Tatsache, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die größte Gruppe unter den Asylbewerbern darstellen und insbesondere minderjährige Flüchtlinge eine besonders vulnerable Gruppe sind, dieses Klientel im Vordergrund stehen, wobei hier die Berücksichtigung kulturspezifischer Aspekte und die Kenntnis spezieller Traumsituationen erforderlich ist. Um nicht in einen Kreislauf von Schulschwierigkeiten, Arbeits- und Perspektivlosigkeit zu geraten, psychische Störungen zu entwickeln bzw. deren Chronifizierung zu begünstigen, müssen die Kinder und Jugendlichen die Chance bekommen, ihren Platz zu finden, sich in der Schule und sozialem Umfeld zu integrieren. Ziel eines niederschwefligen Angebotes muss es sein, adäquate, d.h. alters- und entwicklungsabhängige Interventionsstrategien zu entwickeln. So sind oftmals alltagsnahe Begleitung und Vermittlung bzw. eine Unterstützung zur Umsetzung erarbeiteter Entwicklungsmöglichkeiten im jeweiligen Lebensumfeld erforderlich.

Vorgesehen ist ein dreistufiges Verfahren:

  • Im Rahmen eines „Screenings“ werden möglicherweise Betroffene „identifiziert“. Dies gelingt unter Einbindung derjenigen Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche auffällig werden: z.B. Kitas, Schulen, Jugendhilfe, KJGD (Seiteneinsteigeruntersuchungen), in der Flüchtlingsbetreuung tätige Institutionen. Diese erhalten die Möglichkeit, sich zwecks „Fall“vorstellung an die Stelle zu wenden, die die weitere fachliche Vorabklärung („Clearing“) übernehmen kann. Sensibilisieren der Institutionen erfolgt im Rahmen von Fortbildungen.

  • Das „Clearing“ bedeutet eine erste diagnostische Einschätzung im Hinblick auf Therapiebedürftigkeit, gegebenenfalls auch die Notwendigkeit darüber hinausgehender psychosozialer Unterstützung sowie die konkrete Vermittlung entsprechender Hilfen. Hier kooperieren die kinder- und jugendpsychiatrische Beratung beim Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreisgesundheitsamt mit den psychologischen Beratungsstellen der kreisangehörigen Städte sowie die kinder- und jugendpsychiatrischen Ambulanzen in der Kommune.

  • Falls im Einzelfall erforderlich erfolgt die Vermittlung in qualifizierte Therapie über das Clearing ins bestehende Netzwerk der ambulanten und stationären kinder- und jugendpsychiatrischen kurativen Versorgung.