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Dtsch Med Wochenschr 2000; 125(48): 1481-1482
DOI: 10.1055/s-2000-8663
DOI: 10.1055/s-2000-8663
Arztrecht in der Praxis
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Honoraranspruch des Chefarztes bei Ausführung der Operation durch seinen ständigen Vertreter
Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 06.09.2000Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
31. Dezember 2000 (online)
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In der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein liquidationsberechtigter Chefarzt trotz Ausführung einer Operation durch einen ständigen Vertreter, in der Regel seinen Oberarzt, Honorar bei dem Patienten liquidieren kann, herrscht bei den betroffenen Ärzten nach wie vor Rechtsunsicherheit. Ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Hamburg vom 06.09.2000 - 18A C 292/99 - liefert hierzu einen interessanten Beitrag mit neuen Perspektiven.