Z Orthop Unfall 2007; 145(5): 546-549
DOI: 10.1055/s-2007-991589
Orthopädie und Unfallchirurgie aktuell

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Integrierte Versorgung - Halten IV-Verträge, was sie versprechen?

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Publikationsdatum:
23. Oktober 2007 (online)

 

Verträge im Rahmen der Integrierten Versorgung beinhalten in der Regel, dass in Frage kommende Patienten schneller als in das "normale Budget" fallende andere Patienten operativ versorgt werden und auch die Vor- und Nachbehandlung einem standardisierten Ablauf unterzogen werden. Die Autoren beschreiben mit dem VITEP®-Programm ein Beispiel für die Hüft- und Knieendoprothetik.

Dem politischen Willen der letzten und der aktuellen Regierung folgend, wurden und werden in Deutschland in den letzten Jahren mehrere tausend Verträge der sog. "Integrierten Versorgung" abgeschlossen. Die Kosten hierfür werden im Bereich der KV NO vorneweg von dem Gesamtbudget für die medizinische Versorgung abgezogen, und gehen somit auch zu Lasten des verbleibenden Budgets für die ambulante fachärztliche und hausärztliche Versorgung. Die Mehrzahl davon betrifft nicht das orthopädische Fachgebiet.

Bei den uns betreffenden Verträgen handelt es sich im Wesentlichen um Vereinbarungen mit der Indikation zur Hüft- und Knieendoprothetik zwischen Akut- und Rehakliniken einerseits und den gesetzlichen Kassen andererseits, ggf. werden auch noch Niedergelassene (Orthopäden, Chirurgen, etc.) hinzugezogen. Das Grundmuster dieser Verträge beinhaltet in der Regel, dass in Frage kommende Patienten schneller als in das "normale Budget" fallende andere Patienten operativ versorgt werden und auch die Vor- und Nachbehandlung einem standardisierten Ablauf unterzogen werden.