Nuklearmedizin 2019; 58(06): 478-480
DOI: 10.1055/a-1032-7970
Recht und Gesetz
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Trotz Aufklärung – unwirksame Einwilligung mangels Bedenkzeit

Albrecht Wienke
,
Lisa Hübner
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Publication Date:
03 December 2019 (online)

Die individuelle Aufklärung der Patientinnen und Patienten vor invasiven diagnostischen und insbesondere operativen Eingriffen stellt eine der Kardinalpflichten der verantwortlichen Ärzte dar. Die Patientenaufklärung hat daher im ärztlichen Berufsalltag völlig zu Recht einen breiten Platz eingenommen. Auch im Hinblick auf eine möglichst große Compliance ist die Patientenaufklärung ein zentraler Bestandteil der Vorbereitung und des Erfolgs jedes medizinischen Eingriffs. Doch im stressigen Klinik- bzw. Praxisalltag fällt es trotz aller Bemühungen bisweilen schwer, den in der Rechtsprechung entwickelten restriktiven Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung umfassend gerecht zu werden. Dabei spielt der Faktor „Zeit“ eine zunehmend entscheidende Rolle. Um die Durchführung aller geplanten Eingriffe besser planen zu können und um Leerläufe im OP zu vermeiden, wird mancherorts der Patient unmittelbar im Anschluss an das mündliche Aufklärungsgespräch um die Abgabe seiner Einwilligungserklärung und um seine Unterschrift im Aufklärungsbogen gebeten.