VPT Magazin 2024; 10(04): 22-23
DOI: 10.1055/s-0044-1789302
VPT Business

Datenschutz in der Physiopraxis (1): Was ist wichtig?

Zusammenfassung

Datenschutz ist ein Grundrecht. Der Artikel 2 unseres Grundgesetzes spricht dabei von einem Persönlichkeitsrecht. In das Recht der informellen Selbstbestimmung darf nur eingegriffen werden, wenn dies per Gesetz ausdrücklich erlaubt ist oder wenn die betroffene Seite ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Datenschutz vordergründig die Privatsphäre der einzelnen Betroffenen schützt – und nicht nur ihre Daten.



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Article published online:
20 August 2024

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