Ein Kernspin- oder Magnetresonanztomogramm (MRT) ist bei entzündlichen Nasennebenhöhlen-Erkrankungen von begrenztem Nutzen. Die Prävalenz zufälliger Veränderungen ist im MRT so groß, dass es für die Diagnostik der Rhinosinusitis wenig geeignet ist (Cook 1991).
Der Vergleich zwischen einem T2-gewichteten Bild (Flüssigkeit hell), einem T1-gewichteten Bild (Flüssigkeit dunkel) und einem T1-gewichteten Bild mit paramagnetischem gadoliniumhaltigem Kontrastmittel liefert allerdings nützliche Informationen über die Zusammensetzung von Weichteil- und Knochenveränderungen ([Abb. 1]). Dies gilt insbesondere für Tumoren und tumorähnliche vaskuläre (Angiofibrom, Ästhesioneuroblastom, Hämangiom) und pseudotumoröse entzündliche Läsionen (z. B. invasive Mykose).
Die Kernspintomografie ist dem CT dort überlegen, wo die Grenzen der Pathologie in Relation zur Dura, Orbitaspitze oder zum Sehnerv dargestellt werden sollen. Feine ossäre Details, die für die endoskopische Nasennebenhöhlen-Chirurgie wichtig sind, können auf dem MRT nicht dargestellt werden. Das MRT liefert kaum Informationen über die Artdiagnose von Läsionen, die ausschließlich auf den Knochen beschränkt sind. Meistens ist zur Diagnosestellung zusätzlich ein CT erforderlich.
Das MRT ergänzt das CT in folgenden Fällen:
wenn ein maligner Tumor die Dura der vorderen Schädelbasis, die Orbitaspitze und den Sehnerv erreicht hat ([Abb. 2])
bei einer intrakraniellen oder intraorbitalen Beteiligung einer Infektion ([Abb. 3])
bei gefäßreichen Tumoren wie dem juvenilen Angiofibrom ([Abb. 4])
bei Verdacht der Ausdehnung eines Aneurysmas der Carotis interna in die Keilbeinhöhle ([Abb. 5])
bei kongenitalen Mittellinienprozessen wie Meningozelen, Meningoenzephalozelen oder sinunasalen Gliomen ([Abb. 6])
bei mittels CT nachgewiesenem Schädelbasisdefekt zur Differenzierung von Hirn, Liquor, Meningen oder Hämatom
zur Unterscheidung Tumor/Sekretretention und damit Präzisierung der Ausdehnung ([Abb. 7]).