Laryngorhinootologie 2015; 94(02): 110-112
DOI: 10.1055/s-0034-1385872
Gutachten + Recht
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Alarmierende Entwicklung bei den ärztlichen Versorgungswerken – Ist die ärztliche Altersversorgung in Gefahr?

Alarming Movement at the Medical Pension Scheme – Impact on the Pension Plan
R. Sailer
,
A. Wienke
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Publication Date:
06 February 2015 (online)

Lange Zeit mussten sich Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten und andere Freiberufler über ihre Altersversorgung keine allzu großen Sorgen machen. Die Möglichkeit, an Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung Mitglied im eigenen Versorgungswerk zu werden, zahlte sich auch in schwierigen Zeiten aufgrund besserer Risiken durch ansprechend höhere Versorgungsanwartschaften und Renten aus. Doch diese Zeiten der bevorzugten Altersversorgung werden nun für eine ganze Reihe der bisher Begünstigten wohl vorbei sein. Aktuelle Gerichtsentscheidungen aus dem Bereich der Rechtsanwaltsversorgung nämlich könnten erhebliche Auswirkungen auch auf die ­Altersversorgung der Ärzte haben. Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit 3 Grundsatzurteilen vom 03. April 2014 entschieden, dass festangestellte Unternehmensjuristen, auch wenn sie eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzen, nicht mehr von der Versicherungspflicht im gesetzlichen Rentenversicherungssystem befreit werden können. Sie müssen daher – wie jeder andere Angestellte auch – Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) entrichten. Eine Versicherung im Anwaltsversorgungswerk ist dann ausgeschlossen. Unmittelbar betrifft dies ca. 40 000 Juristen in Deutschland, insbesondere die als sog. Syndikusanwälte bei Unternehmen, Behörden oder berufsständischen Einrichtungen (Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen usw.) tätig sind. Doch auch Ärzte, die nicht freiberuflich in eigener Praxis oder ärztlich in Kliniken tätig sind, also insbesondere angestellte Ärzte bei Medizinischen Diensten, bei Krankenversicherungen und überwiegend wissenschaftlich tätige Ärzte, müssen sich auf Umstellungen ihrer Altersversorgung gefasst machen. Im Folgenden werden die Entscheidungen des BSG kurz zusammengefasst, Parallelen zur ärztlichen Tätigkeit aufgezeigt und mögliche Auswirkungen auf die Ärzteschaft dargestellt.