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DOI: 10.1055/s-0030-1253096
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Zahnschäden in der Anästhesiologie – Risikogruppen und Haftungsfragen
Dental Injury in Anaesthesiology – Risk Group and LiabilityPublication History
Publication Date:
12 April 2010 (online)
Zusammenfassung
Zahnschäden stellen eine der häufigsten Komplikationen in der Anästhesiologie dar [1] und können zu einer funktionellen, ästhetischen, finanziellen und emotionalen Beeinträchtigung des Patienten führen. Die Inzidenz von Zahnschäden reicht von 1:6000 bis 1:1000. Es kommt vor allem zu einer Schädigung der oberen Schneidezähne. Herausnehmbarer Zahnersatz sollte vor der Einleitung der Narkose entfernt werden. Zur Vorbeugung von Schäden kann ein Zahnschutz benutzt werden. Allerdings kann durch ihn die tracheale Intubation wegen der Behinderung der Sicht auf die Epiglottis und Stimmritze erschwert werden. Ist ein Zahnschaden aufgetreten, sollte der Patient so schnell wie möglich einem Zahnarzt vorgestellt werden, um ohne Zeitverzug die adäquate Therapie durchzuführen.
Summary
Dental injury is one of the most anaesthesia-related complications. It can cause a patient's functional, esthetic, financial, and emotional annoyance. The incidence of dental injury is said to range from 1:6000 to 1:1000. The upper incisors are by far the most often injured teeth. Removable dentures should be taken out prior to anaesthesia. A tooth guard can be used as a prophylactic measure. However, with that tracheal intubation can be complicated because of the reduced view at the epiglottis and the vocal cords. If a dental injury occurred, the patient should be seen by a dentist as soon as possible to undergo appropriate treatment with no delay.
Schlüsselwörter
Anästhesie - Zahnschäden - Zahnersatz - Prophylaxe - Haftung
Keywords
anaesthesia - dental injury - dentures - prophylaxis - liability
Kernaussagen
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Zahnschäden können zu einer funktionellen, ästhetischen, finanziellen und emotionalen Beeinträchtigung des Patienten führen.
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Die oberen Schneidezähne sind am häufigsten von Schäden betroffen.
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Bereits geringe Kräfte reichen im parodontal vorgeschädigten Gebiss aus, einen Zahn zu luxieren.
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Wird die Pulpa des Zahnes eröffnet, so ist die Prognose hinsichtlich des Erhalts des geschädigten Zahnes als ungünstig zu bewerten.
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Ein Zahnschutz stellt keine Gewähr für die Verhinderung von Zahnschäden dar.
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Herausnehmbarer Zahnersatz sollte vor der Einleitung der Anästhesie entfernt werden.
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Tritt ein Zahnschaden im Zusammenhang mit einer nicht indizierten trachealen Intubation auf, so wird dieser in der Regel als fehlerbedingt angesehen.