Geburtshilfe Frauenheilkd 2017; 77(02): 128-131
DOI: 10.1055/s-0042-123082
DGGG
Stellungnahme
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

240. Stellungnahme des DZK in Zusammenarbeit mit FZB, DGI, DGPI, GPP, DGGG, DRG und DGMP zum Tuberkulosescreening bei Schwangeren im Kontext von § 36 (4) Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Birgit Seelbach-Göbel
,
Matthias W. Beckmann
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Publication Date:
17 March 2017 (online)

Zusammenfassung

Schwangere sollten im Rahmen von Screeninguntersuchungen gemäß Infektionsschutzgesetz einer Immundiagnostik auf Tuberkulose (TB) unterzogen werden. Bei schwangeren Asylsuchenden und Flüchtlingen, insbesondere mit Herkunft aus Ländern mit hoher Tuberkuloseinzidenz (> 20/100 000 Bevölkerung laut ECDC) oder Fluchtanamnese aus Krisenregionen, sollte prioritär ein Interferon-Gamma-Release-Assay (IGRA) zum Einsatz kommen, und positive Tuberkulin-Hauttests (THT+) sollten durch einen IGRA-Test verifiziert werden. Liefert ein positiver Immuntest Hinweise für eine latente tuberkulöse Infektion, muss berücksichtigt werden, dass Schwangere ein erhöhtes Risiko haben, eine Tuberkulose zu entwickeln, verbunden mit möglichen Auswirkungen auf das ungeborene Kind. Daher kann bei begründetem Verdacht bei positivem immunologischem Testergebnis auch bei Schwangeren eine Indikation für eine Röntgenthoraxuntersuchung zum Ausschluss einer pulmonalen Tuberkulose bestehen. Gleichwohl sollten aber auch weiterführende Untersuchungen zum Ausschluss extrapulmonaler Manifestationen (z. B. Ultraschall) durchgeführt werden. Wird eine Tuberkulose während der Schwangerschaft diagnostiziert, besteht eine Behandlungsindikation auch während der Schwangerschaft.