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DOI: 10.1055/s-2006-951399
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Rehabilitation psychisch kranker Menschen nach der neuen Empfehlungsvereinbarung RPK
Publication History
Publication Date:
30 August 2006 (online)
Einleitung
Als spezifisches rehabilitatives Angebot für psychisch kranke Menschen im Fach Psychiatrie und Psychotherapie bestand seit 1986 die "Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK)". Diese unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten von den Rehabilitationsangeboten anderer Fachrichtungen und Indikationsgebiete. Besonders treten die nahtlose Verzahnung medizinischer und beruflicher Rehabilitationsleistungen zu einer Gesamtmaßnahme hervor, die wesentlich längeren Rehabilitationszeiten und die spezielle Ausrichtung an den Bedürfnissen gerade auch schwerer und chronisch psychisch kranker Menschen. Die Empfehlungsvereinbarung RPK von 1986 wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (www.bar-frankfurt.de; Aktuelles; Eintrag 7.6.2006; Download) in einem mehrjährigen Prozess unter Beteiligung der beiden Autoren als psychiatrische Fachleute überarbeitet unter Bezug auf ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) und die veränderten Vorgaben des Sozialrechts (insbesondere SGB IX). Der Entwurf der RPK-Empfehlungsvereinbarung vom 29.9.2005 wurde nun von allen Vereinbarungspartnern (Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und Bundesagentur für Arbeit) verabschiedet und ist am 1.7.2006 in Kraft getreten.
Aktion Psychisch Kranke e.V., Bonn:
Prof. Dr. med. Heinrich Kunze
Zentrum für Soziale Psychiatrie Kurhessen
34308 Bad Emstal
Bundesarbeitsgemeinschaft der RPK:
Prof. Dr. med. Wolfgang Weig
Niedersächsisches Landeskrankenhaus Osnabrück
Knollstraße 31
49088 Osnabrück