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pferde spiegel 2018; 21(01): 50
DOI: 10.1055/a-0547-0079
DOI: 10.1055/a-0547-0079
Update
Was wird anders mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)?
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
03. April 2018 (online)

Ziel der Änderungen in der TÄHAV mit Zustimmung des Kabinetts um Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmitt am 21. Februar dieses Jahres ist zu allererst, die fortschreitende Entwicklung von Antibiotikaresistenzen zu vermeiden. Hierzu soll der unkontrollierten Anwendung von Antibiotika Einhalt geboten werden und auf Reserveantibiotika nur im Ausnahmefall zurückgegriffen werden können.
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Literatur
- 1 Rechtsanwalt Jürgen Althaus, tiermedrecht Anwaltskanzlei Althaus, Münster. Persönliche Mitteilung vom 06.02.2018.
- 2 https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/_texte/Antibiotika-Eckpunktepapier.html