CNE Pflegemanagement 2018; 05(02): 1
DOI: 10.1055/a-0566-6158
Editorial
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Publication Date:
03 December 2018 (online)

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

zum 1. Oktober 2017 ist der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Krankenhäusern in Kraft getreten. Im Fokus des Rahmenvertrags steht „die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung“. Das bringt umfangreiche Neuerungen mit sich. In § 3 des Rahmenvertrags wird etwa ein standardisiertes Assessment zur Durchführung eines multiprofessionellen Entlassmanagements gefordert: Dazu gehört eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.

Neben der Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Minimalforderungen gehören aber auch Aufgaben wie psychosoziale Beratung oder Unterstützung bei der Bewältigung von Krankheitsfolgen dazu. Um hier eine optimale Entlassung des Patienten zu planen und damit eine nachhaltige Versorgung zu sichern, ist auch die Pflege gefragt. Unser Autorenteam stellt praxistaugliche Konzepte vor, die die Umsetzung des Entlassmangements und den Prozess strukturiert darstellen. Lesen Sie mehr in unseren Schwerpunktartikeln.

Herzlich

Ihr CNE Team