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DOI: 10.1055/a-0573-7724
Installation der Telematikinfrastruktur
Publication History
Publication Date:
12 March 2018 (online)
Bereits 2004 hat die Politik die Einführung einer e-Gesundheitskarte (eGK) plus Telematikstruktur beschlossen. Bis 2016 geschah bis auf die Umsetzung der eGK wenig. 2016 wurde deshalb die Brechstange angesetzt und ein „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen“ in Kraft gesetzt. Der damit verbundene Fahrplan setzte die Industrie wie auch die Vertreter der Ärzte unter Druck: Neben Anreizen zur Einführung drohen bei Verzug empfindliche Sanktionen in Form von Haushaltskürzungen. Das Ziel der Telematikstruktur ist, eine Möglichkeit für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken zu schaffen, untereinander medizinische Informationen auszutauschen.
Bis Ende 2018 ist nun jede Arztpraxis verpflichtet, eine Gerätschaft zu installieren, die die neue elektronische Gesundheitskarte nicht nur lesen, sondern auch beschreiben kann. Das schreibt das Telematikinfrastrukturgesetz (TIG) vor. Der Datenaustausch ist zurzeit nur auf die Stammdaten des Patienten beschränkt. Zukünftig sollen damit aber auch andere Daten des Patienten, wie Medikation und Vorerkrankungen, ausgetauscht werden.
Um diese Daten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten auszutauschen, muss eine entsprechende Hardware in der Praxis installiert werden. Außerdem benötigt der Arzt einen elektronischen Arztausweis (eGK/HBA/SMC-B). Das ist eine Art SIM-Karte, die in das eHealth-Kartenterminal versiegelt eingeführt wird. Zur Hardware gehören der TI-Konnektor sowie jener neue Chipkartenleser (eHealth-Kartenterminal), der an den TI-Konnektor angeschlossen wird. Der TI-Konnektor ist nichts anderes als ein spezieller Router. Er wird mit an den Hauptrouter, der den Netzzugang herstellt, angeschlossen und baut eine gesicherte Leitung (VPN-Tunnel) auf, über die dann die sensiblen Daten transferiert werden.
Die Installation, die Hardware und die SM-B sind sehr teuer (ca. 3000 Euro). Zurzeit bietet nur die CompuMed-Gruppe (CMG) einen TI-Konnektor an. Andere Anbieter sollen aber folgen. Die gute Nachricht: Es gibt eine Förderung durch die KV in gleicher Höhe, die ausgelöst wird, sobald mit der neuen Apparatur abgerechnet wird. Dabei sinkt die Förderung der KV in jedem Quartal des laufenden Jahres. Laut CMG sollen in gleichen Maßen aber auch die Kosten sinken.
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Beim betreuenden Softwarehaus nachfragen, ob der TI-Konnektor angeboten werden kann und entsprechend anbieten lassen.
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TI-Konnektor und eHealth-Kartenterminal (Anzahl?) bestellen.
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Das Softwarehaus erläutert das Verfahren, wie der elektronische Arztausweis (SMC-B) bei der Bundesdruckerei bestellt werden kann.
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SMC-B bei der Bundesdruckerei online bestellen.
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Nach Erhalt des SMC-B diese online auf der Seite der Bundesdruckerei aktivieren (wie das geht, wird erläutert).
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Hardware durch Softwarehaus installieren lassen. Achtung: Der TI-Konnektor darf nicht zugänglich sein. Ist er es doch, so muss ein Sicherheitsschrank mitbestellt werden!
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Innerhalb der aktuellen Abrechnung erste eGesundheitskarte einlesen und abgleichen lassen.
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Zunächst eine Testabrechnung an die KV senden. Diese weiß dann, dass alles installiert wurde, und veranlasst automatisch die Subventionszahlung (ggf. dies mit der KV noch einmal abstimmen).
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Reguläre Abrechnung zur KV senden.
Neben dem eHealth-Kartenterminal kann der konventionelle Chipkartenleser weiter betrieben werden. Das ist als Back-up-System auch ratsam, denn das neue System kann bei fehlender Internetverbindung nicht arbeiten. Man wird in der Zukunft sehen, wie stabil diese Systeme laufen. In unserer Praxis gab es bisher keine Ausfälle, aber es gibt da auch andere Erfahrungen. Das KV-Safenet kann über den neuen TI-Konnektor auch erreicht werden. Muss man aber nicht. Hier sollten die Kosten unbedingt verglichen werden.
Ob man jetzt installiert oder abwartet, hängt davon ab, ob die eigene Praxissoftware mit einem kompatiblen TI-Konnektor angeschlossen werden kann. Wenn das geht, gibt es keinen Grund, abzuwarten.