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Psychiatr Prax 2018; 45(04): 219-220
DOI: 10.1055/a-0579-6348
DOI: 10.1055/a-0579-6348
Leserbrief
Grundsätzliche Ablehnung der EKT unter Zwang
Gather J, Vollmann J. Elektrokonvulsionstherapie unter Zwang? – Pro. Psychiat Prax 2017; 44: 313–314Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
04. Mai 2018 (online)
Gather und Vollmann haben in der Psychiatrischen Praxis [1] eine Debatte zur zwangsweisen Behandlung mit EKT eröffnet. Die Debatte war zwar im Pro-Kontra-Format angelegt, jedoch war die Kontra-Position nicht eindeutig, wenn sie zwar „im Regelfall“ eine EKT „gegen den ausdrücklichen Willen“ ablehnt, unter bestimmten Bedingungen aber eine Behandlung mit der EKT ohne Einverständnis befürwortet [2]. Dazu gibt es die Position von Finzen [3], der sagt, er habe eine zwangsweise Verabreichung der EKT bei der Behandlung seiner Patienten über viele Jahre weder gebraucht noch durchgeführt.