Hebamme 2018; 31(02): 74-79
DOI: 10.1055/a-0589-4293
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Impfen vor dem Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen – ein Schutz auch für Nichtgeimpfte

Prof. Dr. Ulrich Heininger , Leitender Arzt Pädiatrische Infektiologie und Vakzinologie, Basel
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Publikationsdatum:
14. Mai 2018 (online)

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Ob sie ihre Kinder gegen Infektionskrankheiten impfen lassen oder nicht, liegt in Deutschland in der Entscheidungsfreiheit der Eltern. Keinem Kind bleibt der Besuch des Kindergartens oder der Schule verweigert, wenn es nicht geimpft ist. In vielen anderen Ländern kann hingegen der Zutritt zu Gemeinschaftseinrichtungen untersagt werden. Auch an Universitäten im angloamerikanischen Raum besteht strikte Impfpflicht. Prof. Dr. Ulrich Heininger begründet, warum er die Wiedereinführung einer Impfpflicht auf der Basis der STIKO-Standardimpfungen begrüßen würde.