Psychiatr Prax 2018; 45(04): 222
DOI: 10.1055/a-0612-8592
Leserbrief
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Brauchen wir eine Diskussion „StäB: Ja oder nein?“

Längle G, Frasch K. Stationsäquivalente Behandlung (StäB) – Ein großer Schritt in die richtige Richtung: Pro & Kontra. Psychiat Prax 2018; 45: 122–124
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
04. Mai 2018 (online)

Unser ausdrücklicher Dank gilt den Kollegen Längle und Frasch für ihr Engagement. Dennoch würden wir uns wünschen, dass die Akteure im aktuellen psychiatrisch-psychotherapeutischen Minenfeld eine andere Debatte führen:

StäB ist gesetzlich als Anspruch der Versicherten an die Behandlung verankert (siehe hierzu auch § 39 SGB V Abs. 1 Satz 2: „Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre oder stationsäquivalente Behandlung …“). Man könnte daher zu dem Schluss kommen, dass weder Krankenkassen noch Leistungserbringer sich frei entscheiden können, ob sie diese Behandlungsform anbieten oder nicht. Alles andere wäre Bruch eines Gesetzes. Aber schon bei der Steuerhinterziehung und dem Punktekonto in Flensburg wird deutlich: so mancher Gesetzesverstoß gilt in Deutschland offensichtlich eher als „Ritterschlag“ und in unseren Gesetzbüchern ist, was die Behandlung in unserem Fachgebiet angeht, schon manches verankert worden, was irgendwie nicht gemacht wurde, konnte oder sollte. Soziotherapie und Modellprojekte nach § 64b SGB V sind bekannte Beispiele. Die Irritation in Bundesländern ohne Modellprojekt hält sich in engen Grenzen, Krankenkassenverantwortliche scheinen einfach mal so entscheiden zu können, wann erstmal keine weiteren Verträge abgeschlossen werden und niemand regt sich so wirklich darüber auf.