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PSYCH up2date 2018; 12(05): 351-352
DOI: 10.1055/a-0630-8982
DOI: 10.1055/a-0630-8982
Editorial
Bundesverfassungsgericht entscheidet zu Fixierungen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. September 2018 (online)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Urteil vom 24. Juli 2018 die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung formuliert. Kern des Urteils ist, dass eine Fixierung nur als letztes Mittel angewandt werden darf, wenn mildere Mittel nicht (mehr) in Betracht kommen. Dies entspricht dem ethischen Anspruch unserer Fachdisziplin und ist in den existierenden Leitlinien bezüglich der Anwendung von Zwangsmaßnahmen entsprechend formuliert.
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Literatur
- 1 BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 – 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 – Rn. (1–131). Im Internet: http://www.bverfg.de/e/rs20180724_2bvr030915.html Stand: 31.07.2018