Aktuelle Urol 2018; 49(04): 313-315
DOI: 10.1055/a-0633-7124
Recht in der Praxis
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mindestmengen: Die Qual der Zahl oder Mittel der Qualitätssicherung?

Albrecht Wienke
Further Information

Publication History

Publication Date:
07 August 2018 (online)

Fazit

Mindestmengenregelungen sind nach Auffassung des Gesetzgebers unter restriktiven Voraussetzungen geeignet, die erforderliche Qualität der Behandlung bei besonders komplexen Krankheitsbildern zu sichern. Besteht zwischen der Versorgungsqualität und der Leistungsmenge eine wissenschaftlich nachgewiesene Abhängigkeit, rechtfertigt der Patientenschutz die Einführung einer Mindestmenge. Nur diejenigen Leistungserbringer, die über die erforderlichen Erfahrungen der jeweiligen Behandlung verfügen, sollen diese durchführen dürfen. Auch wenn das Bestehen bzw. die Einführung einer Mindestmengenregelung für andere Leistungserbringer einen beruflichen und wirtschaftlichen Einschnitt bedeutet, muss das vorrangige Ziel der besten medizinischen Versorgung zugunsten von mehr Patientensicherheit verfolgt werden.