Journal Club AINS 2018; 07(03): 123
DOI: 10.1055/a-0651-7385
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DIVI lehnt Stellungnahme von DGfN und VLKN zu Nierenersatzverfahren ab

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Publication Date:
06 September 2018 (online)

Die vor Kurzem publizierten Forderungen der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) und des Verbandes leitender Klinikärztinnen und -ärzte in der Nephrologie (VLKN), dass jedes akute Nierenversagen auf der Intensivstation nur in Kooperation mit Fachärzten für Innere Medizin und Nephrologie behandelt werden darf und beim Einsatz kontinuierlicher extrakorporaler Nierenersatzverfahren zwingend die Indikationsstellung, Verfahrensauswahl und Verfahrensdurchführung durch einen Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie bestätigt werden muss [1], gehen an der Realität des klinischen Alltags vorbei und sind in dieser Form weder sachgerecht noch evidenzbasiert und wären im Übrigen flächendeckend so auch nicht umzusetzen. Aus diesen Gründen lehnt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) diese Maximalforderung einer organbezogenen Fachgesellschaft ab.