Zusammenfassung
Eine gewerbemäßige, d. h. auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe wurde per Gesetz unter Strafe gestellt, danach gehört die Suizidbeihilfe explizit nicht zur
ärztlichen Aufgabe. Öffentlich kaum bekannt, ist die sogenannte palliative Sedierung gegen unerträgliches Leid als palliativmedizinische Behandlungsmethode
eingeführt worden. Es beinhaltet ein Behandlungskonzept, welches bei fortgeschrittenen und fortschreitend Erkrankten zur Linderung unerträglichen Leids eine
gezielte medikamentöse Bewusstseinsminderung bis zum Eintritt des Todes vorsieht. Die palliative Sedierung ist optionaler Bestandteil einer
Palliativgesamtbehandlung und unterliegt damit dem palliativ-ethischen Grundgedanken, das Leben nicht gezielt verkürzen und die Sterbezeit nicht verlängern zu
wollen. Basis der palliativen Sedierung bleibt neben der fachlichen Kompetenz und professionellen Reflektion der Behandler die menschliche Zuwendung und
hospizliche Begleitung des Betroffenen und seiner häufig seelisch sehr bewegten Bezugspersonen.