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DOI: 10.1055/a-0665-8102
Nachrichten
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
03. Dezember 2018 (online)
Spahn legt Personaluntergrenzen fest – unter Kritik aus der Pflege
Nachdem sich das Gremium der Selbstverwaltung, vertreten durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den GKV Spitzenverband, nicht fristgerecht auf Vorgaben für sogenannte pflegesensitive Bereiche einigen konnte, legt nun das Bundesministerium für Gesundheit die angekündigte Rechtsverordnung vor. Als Ziel formuliert BGM Spahn die Sicherung des Patientenschutzes und die Qualität der pflegerischen Patientenversorgung. Die Personaluntergrenzen sollen ab 1. Januar 2019 für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie verbindlich sein. Ab da dürfte künftig auf der Intensivstation eine Pflegekraft im Tagdienst an einem Wochentag höchstens zwei Patienten betreuen, in der Nachtschicht drei Patienten. In der Unfallchirurgie sollen am Tag auf eine Pflegekraft maximal zehn Patienten kommen, in der Nachtschicht 20. Wie soll das gehen, fragen sich indes Verbände und Kliniken und reagieren mit harscher Kritik.
Kommentar
Ich bin überzeugt, dass genannte Ziele für alle Patienten gelten müssen, nicht nur für die als pflegesensitiv definierten Bereiche. Laut Spahn wurden diese auf Basis eines Perzentil- bzw. Quartil-Einsatzes ermittelt. In einer eigenen Erhebung haben wir festgestellt, dass dieser Ansatz schon mathematisch zu scheitern droht. Und: Offenkundig war es auch der Selbstverwaltung nicht möglich, sich hier auf valide Zahlen zu einigen. Wer die Pflegepersonalsituation nachhaltig verbessern will, darf nicht nur Teilbereiche berücksichtigen. Wir fordern ein Personalbemessungssystem, das sich am indiv. Pflegeaufwand orientiert und zu gesicherten Pflegebudgets führt - ansonsten wird es nur zur Personalverschiebungen kommen, um Sanktionen zu vermeiden.