Z Gastroenterol 2018; 56(09): 1176
DOI: 10.1055/a-0671-6836
Mitteilungen der DGVS
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Neuregelung zur Darmkrebsvorsorge

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Publikationsdatum:
17. September 2018 (online)

Der G-BA hat die Neuregelung der Darmkrebsvorsorge beschlossen. Kernstück des neu organisierten Programms ist das strukturierte Einladungsverfahren, durch das mehr Menschen als bisher erreicht werden sollen.

Durch die Einführung der Vorsorgekoloskopie 2002 ist die Inzidenz dieser zweithäufigsten Krebserkrankung in Deutschland zurückgegangen. Doch immer noch beträgt die Zahl der Todesfälle etwa 20 000 Fälle pro Jahr und zu wenige Menschen nehmen dieses Angebot wahr. Dabei haben sich die endoskopischen und technischen Möglichkeiten der Früherkennung in den letzten Jahren stetig verbessert. Es ist ein wichtiger und lange erwarteter Schritt, dass der G-BA nun mit zwei Jahren Verspätung die Neufassung zur Darmkrebsvorsorge verabschiedet hat.

Zentrale Punkte der Neufassung sind, dass das strukturierte Einladungsverfahren kommen wird und dass das Alter für die Inanspruchnahme der Vorsorgekoloskopie bei Männern auf 50 Jahre gesenkt wurde. Die Gastroenterologen und die DGVS haben sich in den letzten Jahren in Leitlinien und Positionspapieren gegenüber der Gesundheitspolitik und dem G-BA dafür eingesetzt. Allerdings wurden in der konkreten Ausgestaltung des neuen Verfahrens, bei dem die Versicherten eine schriftliche Einladung zur Vorsorgeuntersuchung erhalten, wesentliche Vorschläge nicht umgesetzt. Der G-BA sollte daher evaluieren, ob er mit der getroffenen Regelung das gemeinsame Ziel erreicht und deutlich mehr Menschen das neu gestaltete Angebot wahrnehmen. Seine Aufgabe ist es auch, zeitnah die Vorsorge für die oft jungen Menschen mit familiärem Risiko zu regeln, die ein besonders hohes Darmkrebs-Risiko haben und mit der bisherigen Vorsorgeregelung nicht erfasst werden. Hierfür sind die Ergebnisse des vom Innovationsfonds des G-BA geförderten Projekts FARKOR wichtig, in dem die DGVS als Kooperationspartner die wissenschaftliche und gesundheitsökonomische Evidenz ermittelt.

Die neuen Regelungen im Überblick:

  • Versicherten steht ein organisiertes Screening-Programm, d. h. eine regelmäßige Einladung verbunden mit begleitenden Informationen der Versicherten über die jeweilige Untersuchung, den Datenschutz und Widerspruchsrechte, die Durchführung der Untersuchungen sowie eine Programmbeurteilung zur Verfügung.

  • Zur Früherkennung von Darmkrebs können, wie bisher, Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und Darmspiegelungen in Anspruch genommen werden.

  • Da wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken, wird Männern künftig bereits ab einem Alter von 50, und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Darmspiegelung angeboten.

  • Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Frauen und Männer jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf okkulte (nicht sichtbare) Blutspuren im Stuhl durchführen lassen.

  • Ab einem Alter von 50 Jahren haben Männer Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien (Darmspiegelungen) im Mindestabstand von zehn Jahren.

  • Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Ab einem Alter von 55 Jahren haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen immunologischen Test (iFOBT), solange noch keine Früherkennungskoloskopie in Anspruch genommen wurde.

  • Bei auffälligen Stuhltests besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.

Die Richtlinie soll zum 1. Oktober 2018 in Kraft treten. Das neu organisierte Screening-Programm wird Versicherten aber erst dann zur Verfügung stehen, wenn der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) innerhalb von sechs Monaten entschieden hat. Zunächst gelten die Regelungen der bisherigen Krebsfrüherkennungs-Richtlinie weiter. Die DGVS ruft alle Beteiligten zu einer möglichst schnellen und konstruktiven Umsetzung der verbesserten Darmkrebsvorsorge auf!

Weitere Informationen auf www.dgvs.de.