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Aktuelle Kardiologie 2019; 8(01): 69
DOI: 10.1055/a-0757-9667
DOI: 10.1055/a-0757-9667
Verbandsmitteilungen
Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen informiert
Praxisrecht – Ärzte müssen „Zwangszuweisungen“ von Patienten durch Kassenärztliche Vereinigung nicht dulden!
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. Februar 2019 (online)
Das Landessozialgericht Thüringen hat durch Urteil vom 6. Juni 2018 (L11 KA 1312/17) entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen ihrer Terminvermittlung nicht befugt ist, zwangsweise Patienten an Ärzte zuzuweisen, auch wenn im Versorgungsgebiet erhebliche Probleme bei der Erlangung fachärztlicher Versorgung bestehen. Der Kassenärztlichen Vereinigung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, die sie zu solchen Maßnahmen ermächtigt.