Immer häufiger verlangen Patienten umfangreiche Einsicht in Unterlagen eines
Krankenhauses, um Schadensersatzansprüche zu untermauern. Doch nicht jedes
Anliegen ist berechtigt. Das OLG Karlsruhe wies eine Patientin mit Urteil
vom 16.08.2017 (Aktenzeichen 7 U 202/16) in ihre Schranken. Sie forderte
Einsicht in Unterlagen über die interne Organisation der Klinik wegen
Hygienemängeln.