RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/a-0818-6960
Neues im Arbeitsrecht ab 2019
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
05. März 2019 (online)
Die große Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auch einige Änderungen im Arbeitsrecht vorgenommen. Sie hat nun begonnen, diese Regelungen umzusetzen. Eine der neuen Regelungen betrifft die sogenannte Brückenteilzeit, eine andere den Anspruch, die vertragliche vereinbarte Arbeitszeit verlängern zu können. Damit nimmt sich die Bundesregierung dem in der Bevölkerung steigenden Verlangen nach einer Flexibilisierung der Arbeitszeit an. Die Gründe sind vielfältig. Neben Gründen wie der der Kinderbetreuung, einer Pflege von Angehörigen oder einer Weiterbildung besteht auch vielfach das Bedürfnis nach einer Auszeit in Form der befristeten Reduzierung der Arbeitszeit. Bisher war die Reduzierung nur dauerhaft möglich, ohne dass ein Anspruch bestanden hat, die Arbeitszeit wieder einseitig erhöhen zu können. Dies wird nun, unter gewissen Voraussetzungen, geändert. Ebenso werden auch die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt, einseitig eine Erhöhung der Arbeitszeit durchsetzen zu können.