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Geburtshilfe Frauenheilkd 2019; 79(04): 351
DOI: 10.1055/a-0833-4211
DOI: 10.1055/a-0833-4211
DGGG
Aus dem GBCOG – Frauenärztinnen und -ärzte in Deutschland begrüßen Kabinettsbeschlüsse
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
12. April 2019 (online)
Das Bundeskabinett hat laut dpa am 28.01.2019 einen Referentenentwurf mit 2 wesentlichen Inhalten verabschiedet: Erstens sollen künftig Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser über Schwangerschaftsabbrüche straffrei informieren dürfen; der § 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, soll erhalten bleiben, aber um einen entsprechenden Zusatz erweitert werden.