Geburtshilfe Frauenheilkd 2019; 79(03): 237-238
DOI: 10.1055/a-0838-2834
GebFra Magazin
Recht in der Praxis
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Krankenhaus ist nicht zur Herausgabe von internen Unterlagen verpflichtet

OLG Karlsruhe weist Klage einer Patientin ab
Isabel Häser
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Publikationsdatum:
12. März 2019 (online)

Immer häufiger verlangen Patienten umfangreiche Einsicht in Unterlagen eines Krankenhauses, um Schadensersatzansprüche zu untermauern. Doch nicht jedes Anliegen ist berechtigt. Das OLG Karlsruhe wies eine Patientin mit Urteil vom 16.08.2017 (Aktenzeichen 7 U 202/16) in ihre Schranken. Sie forderte Einsicht in Unterlagen über die interne Organisation der Klinik wegen Hygienemängeln.