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Geburtshilfe Frauenheilkd 2019; 79(03): 237-238
DOI: 10.1055/a-0838-2834
DOI: 10.1055/a-0838-2834
GebFra Magazin
Recht in der Praxis
Krankenhaus ist nicht zur Herausgabe von internen Unterlagen verpflichtet
OLG Karlsruhe weist Klage einer Patientin abWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
12. März 2019 (online)
Immer häufiger verlangen Patienten umfangreiche Einsicht in Unterlagen eines Krankenhauses, um Schadensersatzansprüche zu untermauern. Doch nicht jedes Anliegen ist berechtigt. Das OLG Karlsruhe wies eine Patientin mit Urteil vom 16.08.2017 (Aktenzeichen 7 U 202/16) in ihre Schranken. Sie forderte Einsicht in Unterlagen über die interne Organisation der Klinik wegen Hygienemängeln.