physiopraxis 2019; 17(04): 6-10
DOI: 10.1055/a-0856-2004
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Publikationsdatum:
17. April 2019 (online)

Höhere Anforderungen an Kursleiter – Präventionskurse

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Als Physiotherapeut hat man die Möglichkeit, mit einer Zusatzqualifikation einen Yogakurs anzubieten.
Abb.: fizkes/shutterstock.de (Symbolbild)

Physiotherapeuten haben die Möglichkeit, Präventionskurse in den Bereichen „Bewegungsgewohnheiten“ und „Entspannung“ anzubieten. Darunter fallen zum Beispiel Pilates oder Autogenes Training. In welchem Rahmen man einen Kurs anbieten kann, bestimmt bislang der Berufsabschluss und die Qualifikation einer Zusatzausbildung, je nach Kursangebot. Hierbei fordert die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) bislang keinen festen Stundenumfang, den die Zusatzausbildung umfassen muss.

Ab Oktober 2020 wird sich das ändern: Dann entscheidet nicht mehr die Berufsausbildung darüber, wer welches Kursangebot machen darf, sondern einzelne fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen. Diese werden an der Stundenzahl und den „Credits“ gemessen, die man in Aus- und Weiterbildung oder im Studium ableistet beziehungsweise sammelt. Die Credits orientieren sich an dem an europäischen Hochschulen geltenden European Credit Transfer System (ECTS). So muss man unter anderem 180 Stunden Weiterbildung im Bereich „Yoga-Praxis für Gesunde“ und 60 Stunden „Philosophie und Geschichte des Yoga“ nachweisen, um einen Yoga-Kurs anbieten zu können. Diese Leistungen entsprechen 6 beziehungsweise 2 ECTS.

Diese Regelungen gelten ab dem 1. Oktober 2020 für alle neu zu zertifizierenden Trainer. Für diejenigen, die bereits als Präventionstrainer zugelassen sind, gilt der Bestandschutz. Das bedeutet, dass für sie die bisherigen Anforderungen bei einer erneuten Zertifizierung weiterhin gelten. Hier ist in Zukunft besonders darauf zu achten, dass man sich regelmäßig und fristgerecht rezertifizieren lässt.

Welche Anforderungen für Kursleiter ab 2020 gelten, ist hier einzusehen: www.zentrale-pruefstelle-praevention.de > „Informationen“ > „Kriterien zur Zertifizierung“.

mru